Kindergärten, die unter die Kostenfreiheit fallen, haben nun ein neues System zur Beantragung von Plätzen. Ab sofort müssen Anträge über die Plattform der Sozialversicherung gestellt werden, was den bisherigen Prozess ändert.
Diese Änderung gilt für Kindergärten, die dem Kostenfreiheitsregime angehören. Ziel ist es, den Anmeldeprozess für öffentliche oder staatlich mitfinanzierte Kindergärten zu zentralisieren und zu vereinfachen.
Es gibt jedoch eine Ausnahme von dieser Regel. Persönliche Anmeldungen, die vor dem 9. April erfolgt sind, bleiben gültig und müssen nicht über das neue Online-System erneut eingereicht werden.
Eltern und Erziehungsberechtigte, die sich um einen Platz bewerben möchten, müssen daher die Sozialversicherung als Anlaufstelle für ihre Anträge nutzen, es sei denn, sie haben bereits vor dem genannten Datum eine persönliche Registrierung vorgenommen.



