Die Verkehrszeichen D6 und D6a kennzeichnen Fahrstreifen, die bestimmten Fahrzeugtypen vorbehalten sind, und die Unkenntnis ihrer Bedeutung kann den Fahrern ein Bußgeld zwischen 120 und 600 Euro kosten, so der Artikel. Diese Zeichen gehören zur Kategorie der Pflichtzeichen, was bedeutet, dass die Fahrer die reservierte Nutzung des Fahrstreifens einhalten müssen.
Das Zeichen D6, „Für öffentliche Verkehrsmittel reservierter Fahrstreifen" genannt, zeigt an, dass die Spur nur von regelmäßigen öffentlichen Personentransportfahrzeugen, Taxis, Fahrzeugen im Rettungseinsatz oder im dringenden öffentlichen Interesse sowie Fahrzeugen im Polizeieinsatz genutzt werden darf. Diese Definition ist in Artikel 27 der Straßenverkehrssignalverordnung enthalten, die Teil einer 1998 genehmigten Verordnung ist, deren Beschreibung jedoch später aktualisiert wurde.
Das Zeichen D6a hingegen steht für einen „Für Fahrzeuge mit hoher Auslastung reservierten Fahrstreifen" (HOV), der für Fahrzeuge vorgesehen ist, die zwei oder mehr Personen befördern, einschließlich des Fahrers. Das bedeutet, dass ein Auto mit nur dem Fahrer nicht auf einem ausschließlich mit D6a gekennzeichneten Fahrstreifen fahren darf. Dieses Zeichen wurde bei der großen Überarbeitung der Straßenverkehrssignalverordnung eingeführt, die durch das Regelungsdekret Nr. 6/2019 genehmigt wurde und deren wichtigste Änderungen im April 2020 in Kraft traten. Es wird vom IMT als ein Fahrstreifen identifiziert, der die Durchfahrt von Fahrzeugen mit mehreren Insassen begünstigen soll.
Die Sanktion für die Missachtung der durch D6 oder D6a übermittelten Anweisung ist höher als das allgemeine Bußgeld, das für die Missachtung anderer Pf




