Das Oberste Bundesgericht verzeichnete 66.500 einstweilige Entscheidungen im Jahr 2026. Diese Zahl entspricht 80 % der insgesamt 82.500 Entscheidungen, die das Gericht in diesem Zeitraum erlassen hat.
Die übrigen Entscheidungen wurden auf die Kollegialinstanzen verteilt: 4.500 Entscheidungen wurden im Plenum getroffen, 5.200 in der 1. Kammer und 6.100 in der 2. Kammer.
Einzelrichterliche Entscheidungen sind solche, die von einem einzelnen Richter erlassen werden, ohne dass eine gemeinsame Verhandlung erforderlich ist, was das deutlich höhere Volumen im Vergleich zu den Kollegialinstanzen erklärt.
Der Artikel ist nur für Abonnenten zugänglich, und der vollständige Inhalt kann ohne Registrierung und Abonnement nicht eingesehen werden.




