Ab dem 9. April 2026 müssen Anträge auf Kindergartenplätze, die unter die Maßnahme zur Gebührenfreiheit fallen, ausschließlich online über die App oder das Portal der Sozialversicherung gestellt werden. Diese Änderung stellt eine bedeutende Verschiebung in der Art und Weise dar, wie Eltern und Erziehungsberechtigte Plätze in öffentlichen oder Partner-Kindertagesstätten beantragen können.
Laut den bereitgestellten Informationen werden persönliche Anträge nicht mehr die übliche Methode für diese Bewerbungen sein. Der Anmeldeprozess kann nun digital durchgeführt werden, ohne dass eine persönliche Vorsprache in physischen Diensten erforderlich ist.
Die Maßnahme sieht jedoch eine Ausnahme vor: Falls die persönliche Anmeldung vor dem 9. April erfolgt ist und bereits eine Aufnahmebestätigung der Kindertagesstätte vorliegt, ist kein neuer Antrag über die Online-Kanäle erforderlich. Diese Regelung zielt darauf ab, eine Verdoppelung von Verfahren für Familien zu vermeiden, die das Aufnahmeverfahren bereits abgeschlossen haben.



