Der Präsident des Obersten Bundesgerichtshofs (STF), Edson Fachin, verfügte an diesem Samstag, dass die Bundespolizei innerhalb von 24 Stunden mitteilen muss, wer den Gewahrsam hat und in welchem Zustand sich das aus dem Handy des Bankiers Daniel Vorcaro extrahierte Material befindet. Die Entscheidung wurde getroffen, nachdem die Minister Cristiano Zanin, Alexandre de Moraes und Gilmar Mendes separat eine vollständige Kopie des aus dem Gerät extrahierten Datenträgers beantragt hatten oder alternativ, dass der Inhalt bei der PF selbst angefordert werden sollte.
Die Anträge wurden von den drei Ministern separat gestellt, die Zugang zur vollständigen Kopie des aus Vorcaros Handy extrahierten Datenträgers wollten. Als Alternative beantragten sie, dass der STF selbst bei der Bundespolizei die Herausgabe des Materials anfordert.
André Mendonça teilte mit, dass die in seinem Büro vorhandene Kopie nur ein Backup ist, versiegelt bleibt und von ihm nie bearbeitet wurde. Der Minister gab Erläuterungen zum Inhalt und erklärte, dass das Originalmaterial im Gewahrsam der Bundespolizei liegt.




