Der Bürgerausweis hat in der Regel eine Gültigkeit von fünf Jahren für Personen unter 25 Jahren und von zehn Jahren für Inhaber ab 25 Jahren. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel: Karten des älteren Modells, die ab dem 13. August 2021 ausgestellt wurden, vor dem Übergang im Juni 2024, unterliegen der Begrenzung auf den 3. August 2031, selbst wenn dies eine kürzere Gültigkeitsdauer als die üblichen zehn Jahre bedeutet. Diese Ausnahme ergibt sich aus der Anpassung an die europäischen Sicherheitsanforderungen für Ausweisdokumente, und die Bürger müssen das auf der Karte aufgedruckte Gültigkeitsdatum einhalten, wenn dieses vor 2031 liegt.
Das neue Modell des Bürgerausweises trat am 11. Juni 2024 in Kraft und bringt ein größeres Foto, Änderungen bei den Sicherheitsmerkmalen und eine Technologie, die das kontaktlose Auslesen ermöglicht. Seine Einführung verpflichtete die Bürger nicht, ihre bereits vorhandigen Dokumente sofort zu ersetzen, da die Karten des älteren Modells bis zu ihrem jeweiligen Gültigkeitsdatum gültig bleiben, außer in Fällen wie Verlust, Beschädigung oder Änderung der Daten.
Der Antrag




