Eine einstweilige Verfügung blockiert derzeit ein Auswahlverfahren des Bildungsministeriums und verhindert den Beginn des spezialisierten Kunstunterrichts im September. Diese gerichtliche Maßnahme blockiert den Auswahl- und Zulassungsprozess für die Kunstschulen.
Der von der Publikation befragte Direktor weist darauf hin, dass das zentrale Problem in der „Ungleichheit beim Zugang zum spezialisierten Kunstunterricht" liegt. Diese Situation betrifft insbesondere die Schüler, die finanzierte Plätze an diesen Einrichtungen suchen.
Laut derselben Quelle können viele Schüler aufgrund der Blockade des Auswahlverfahrens nicht „von einem finanzierten Studienplatz profitieren". Der Zulassungsprozess, der neuen Studierenden den Zugang ermöglichen sollte, ist aufgrund der einstweiligen Verfügung ausgesetzt.
Das Bildungsministerium sieht sich daher daran gehindert, den normalen Prozess der Schülerplatzierung fortzusetzen, was den Beginn des Schuljahres für die Kunstschüler im September gefährdet.




