Die Ausschreibung zur Mittelvergabe an Schulen im Rahmen der Sponsoringverträge mit dem Staat wurde durch einstweilige Verfügung ausgesetzt. Die Maßnahme wurde von der Acordarte eingeleitet, der die Academia de Música de Lisboa untersteht.
Die Acordarte reichte diese einstweilige Verfügung mit dem Ziel ein, das eröffnete Ausschreibungsverfahren zu stoppen. Die Organisation macht geltend, dass es „Rechtswidrigkeit und Verfassungswidrigkeit" in dem betreffenden Verfahren gibt.
Diese Aussetzung erfolgt in einer frühen Phase der Ausschreibung und verhindert die weitere Mittelvergabe an Schulen im Rahmen der Sponsoringverträge mit dem Staat. Der Rechtsstreit stellt die Art und Weise in Frage, wie die Finanzierung für den künstlerischen Unterricht verwaltet wird.




