Richter André Mendonça vom Obersten Bundesgericht (STF) bestritt am Donnerstag, vollständigen Zugriff auf den Inhalt des Handys von Daniel Vorcaro zu haben. In einem Beschluss, der auf die Anfrage seines Kollegen Cristiano Zanin reagierte, erklärte Mendonça, dass die Veröffentlichung des vollständigen Materials neue Operationen der Bundespolizei und die Effizienz der laufenden Ermittlungen gefährden könnte.
Der Berichterstatter betonte, das Material nicht bearbeitet zu haben, und verfügt nach eigenen Angaben über dieselben Informationen, die den übrigen Richtern des Gerichtshofs für die am kommenden Dienstag angesetzte Verhandlung zur Verfügung gestellt wurden. Die Entscheidung antwortet auf ein Schreiben von Zanin im Rahmen interner Forderungen, dass die Mitglieder des STF Zugang zur Gesamtheit der beschlagnahmten Nachrichten und Daten aus den Ermittlungen erhalten sollten.
Dem Richter zufolge befindet sich das Mobiltelefon, auf dessen Zugang er beantragt wurde, nicht in seinem Büro. Die Bundespolizei hat lediglich eine Sicherungskopie der extrahierten Daten übergeben, die in einem versiegelten Umschlag verbleibt und vom Berichterstatter nie bearbeitet wurde. Das Originalmaterial befindet sich nach Angaben des Ministers weiterhin unter der Obhut der Bundespolizei.




