Das Verfassungsgericht wies die von der Partei PAN eingereichte Beschwerde zurück und bestätigte die Entscheidung, die die Ungültigkeit der Wahl der nationalen Gremien der Partei erklärt. Die Entscheidung wurde von den Richtern des Palácio Ratton, dem Sitz des Gerichts, getroffen.
Die Wahl der nationalen Gremien wurde für ungültig erklärt, weil sie von einer begrenzten Anzahl von Strukturen der Partei durchgeführt wurde. Darüber hinaus wurde die Wahl von einem Gremium geleitet, das das Gericht als statutgemäß unzuständig für diese Funktion erachtete.
Nach Ansicht der Richter des Verfassungsgerichts beeinträchtigt diese Situation die Legitimität der gesamten Wahl der nationalen Gremien des PAN. Die Partei hatte eine Beschwerde eingereicht, um die frühere Entscheidung rückgängig zu machen, jedoch ohne Erfolg.



