Das britische Parlament lehnte Gesetzgebung zur Sterbehilfe ab, wodurch der Gesetzentwurf, der in England und Wales hätte angewendet werden sollen, zunichte gemacht wurde. Die Abstimmung stellte einen Rückschlag für die Befürworter dieser Praxis im Vereinigten Königreich dar.
Der Gesetzentwurf sah vor, dass erwachsene todkranke Patienten mit einer Lebenserwartung von weniger als sechs Monaten freiwillig Sterbehilfe beantragen können sollten. Diese Maßnahme hätte eine bedeutende Anzahl von Menschen in Situationen großen Leidens betroffen.
Der Vorschlag enthielt strenge Schutzmaßnahmen für die Antragsteller. Jeder Antrag wäre von zwei unabhängigen Ärzten und einem Expertengremium genehmigt worden, was mehrere Prüfungsebenen vor jeder Entscheidung gewährleistet hätte.
Das Vereinigte Königreich behält damit das Verbot der Sterbehilfe bei und behandelt weiterhin die Hilfe zur Selbsttötung von todkranken Menschen als Straftat, selbst in Fällen extremen Leidens.




