Die Europäische Kommission hat am Donnerstag die Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten über einen Rahmenvertrag für den Austausch von Grenzdaten, die sogenannte „Verstärkte Grenzsicherheitspartnerschaft", abgeschlossen. Diese Vereinbarung musste erreicht werden, da die USA sie zur Bedingung dafür machten, dass die Europäische Union weiterhin am US-Programm zur Visumbefreiung teilnehmen kann.
Das Abkommen legt die allgemeinen Bedingungen für den Informationsaustausch fest, wobei die spezifischen Austausche anschließend durch bilaterale Vereinbarungen geregelt werden, die zwischen jedem der 27 Mitgliedstaaten und den Vereinigten Staaten ausgehandelt werden. Die ausgetauschten Daten stammen aus den nationalen Datenbanken der Mitgliedstaaten.
Die Europäische Kommission betonte, dass die Vereinbarung einen robusten Satz von Schutzmaßnahmen im Bereich des Datenschutzes gewährleistet, im Einklang mit dem EU-Recht und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
Die Vereinbarung muss nun vom EU-Rat, der die Regierungen der 27 Mitgliedstaaten vertritt, und anschließend vom Europäischen Parlament gebilligt werden. Falls die Europaabgeordneten sie genehmigen, kann der Rat die förmliche Annahme des Abkommens vornehmen, wodurch es den Mitgliedstaaten ermöglicht wird, bilaterale Vereinbarungen mit den Vereinigten Staaten auf der Grundlage der im Rahmenabkommen festgelegten Bedingungen und Schutzmaßnahmen zu schließen.




