Der Oberste Gerichtshof entschied, eine Klage zu archivieren, die die Möglichkeit beanstandete, private Fahrzeuge für den praktischen Fahrunterricht und die Fahrprüfung zur Erlangung des Führerscheins zu nutzen. Die Klage wurde von der Nationalen Föderation der Arbeiter im Transportwesen und in der Logistik eingereicht, die argumentierte, dass die Nutzung von Fahrzeugen ohne Anpassungen mit dem Straßenverkehrsgesetz unvereinbar sei.
Die Angelegenheit wurde von Richterin Cármen Lúcia analysiert, die Berichterstatterin des Falls war. Ihr zufolge wäre es vor jeder Diskussion über die Verfassung notwendig gewesen zu prüfen, ob die beanstandete Resolution mit anderen Gesetzen zum Straßenverkehr, wie dem CTB selbst, übereinstimmt.
Basierend auf dieser Analyse kam der Oberste Gerichtshof zu dem Schluss, dass es nicht in seine Zuständigkeit fiel, den Antrag zu prüfen, und entschied sich für die Archivierung der Klage. Damit bleibt die Resolution 1.020/2025, die die Nutzung privater Fahrzeuge bei der Fahrausbildung und der praktischen Fahrprüfung erlaubt, gültig und in Kraft.




