Die angekündigte Senkung der Einkommensteuer durch den Premierminister erfordert gesetzgeberische Änderungen und Anpassungen der Quellensteuertabellen. Das Parlament muss eine Änderung der im Artikel 68 des Einkommensteuergesetzes vorgesehenen Sätze genehmigen, der die allgemeine Steuertabelle mit den neun Einkommensstufen enthält.
Nach dieser Parlamentsgenehmigung ist eine Verordnung des Finanzministers oder der Staatssekretärin für Steuerangelegenheiten erforderlich, um die neuen Quellensteuertabellen festzulegen. Nur so kann die steuerliche Entlastung bereits in den Novembergehältern der Arbeitnehmer wirksam werden.
Der Prozess erfordert somit zwei unterschiedliche Eingriffe: zunächst die Gesetzesänderung durch das Parlament und anschließend die Veröffentlichung einer Regierungsverordnung, die die Quellensteuertabellen aktualisiert.




