Der Minister des Obersten Gerichtshofs, Flávio Dino, entschied, den Generaldirektor der Bundespolizei, Andrei Rodrigues, und den Direktor für Geheimdienstangelegenheiten der Behörde, Leandro Almada, wieder einzusetzen, die von Minister André Mendonça abgesetzt worden waren. In seiner Entscheidung betonte Dino, dass die funktionalen oder persönlichen Differenzen, die Mendonça mit der Bundespolizei hat, nicht in Entscheidungen „im eigenen Interesse" umgewandelt werden dürfen, die fähig sind, Ermittlungen und die polizeiliche Arbeit lahmzulegen.
Dino kritisierte die von Mendonça getroffene Maßnahme und klassifizierte sie als eine Einmischung in die Arbeit der Behörde. Er wies darauf hin, dass ein anderer Minister des Gerichtshofs die Einstellung der Erstellung von Geheimdienstberichten der Bundespolizei angeordnet hatte, was er als eine beispiellose Maßnahme in der Geschichte der Behörde betrachtete. Als Folge wurden dringende Verfahren, die sich in der Verantwortung des Berichterstatters befanden, beeinträchtigt.
Die beiden Direktoren wurden in einer zunächst einstweiligen Entscheidung abgesetzt, die vom Minister André Mendonça getroffen wurde, der einen Kampf mit der Polizei und dem Minister führt, wie im Text angegeben. Dino betonte, dass Mendonça seine Rechte vor der zuständigen Instanz verteidigen kann, dass dies jedoch keine Entscheidungen rechtfertigt, die das Funktionieren der Institution beeinträchtigen.




