Das Gericht der Europäischen Union bestätigte die Entscheidung zur Verhängung von Sanktionen gegen Roman Abramovich, den russischen Magnaten und Eigentümer des FC Chelsea. Abramovich ist ein russischer Geschäftsmann, der seit 2022 auf den EU-Sanktionslisten steht, im Zusammenhang mit der russischen Invasion in der Ukraine.
Der Geschäftsmann legte Berufung gegen die Sanktionsentscheidung ein und argumentierte, dass die Maßnahme von Arbeitsgruppen und nicht vom EU-Rat selbst erlassen wurde. Abramovich argumentierte, dass der Rat die Entscheidungsfindung über Sanktionen an diese Arbeitsgruppen delegiert habe, was seiner Meinung nach das Verfahren unrechtmäßig machen würde.
Das Gericht wies dieses Argument zurück und stellte fest, dass die Verhängung von Sanktionen durch Arbeitsgruppen des Rates keine Verletzung des EU-Rechts darstellt. Das Gericht war der Ansicht, dass das Handeln dieser Arbeitsgruppen innerhalb der festgelegten rechtlichen Parameter liegt.
Mit dieser Entscheidung bleibt Abramovich den europäischen Sanktionen unterworfen, die das Einfrieren von Vermögenswerten und das Einreiseverbot in die EU umfassen. Das Gericht bestätigte damit die Rechtmäßigkeit des Verfahrens, das zur Aufnahme des Geschäftsmanns in die Sanktionsliste führte.



