Brüssel schlug vor, dass lokale Unterbringung in der Europäischen Union nur dann Einschränkungen unterliegen darf, wenn nachgewiesen ist, dass sie den Wohndruck in einem bestimmten Gebiet verschärft. Dieser Vorschlag erfolgt im Rahmen einer Überarbeitung der europäischen Regeln, die diese Tätigkeit regeln.
Gemäß dem Vorschlag könnte eine Zone nur dann als „unter Wohndruck stehend" betrachtet werden, wenn das Verhältnis zwischen den Wohnungspreisen und den Familieneinkommen gleich oder größer als acht ist und in den letzten 10 Jahren gestiegen ist. Dieses Kriterium zielt darauf ab, objektive Parameter zur Begründung eventueller Einschränkungen festzulegen.
Die Europäische Kommission arbeitet an einer neuen Verordnung, die die lokale Unterbringungstätigkeit mit der Notwendigkeit, erschwinglichen Wohnraum für die Bewohner zu gewährleisten, in Einklang bringen soll. Der Vorschlag unterliegt noch Verhandlungen zwischen den europäischen Institutionen, bevor er angenommen wird.




