Das im Mai veröffentlichte Steuerpaket für Wohnimmobilien legte einen festen Steuersatz von 7,5% IMT für nicht ansässige Steuerzahler fest, die ausschließlich zum Wohnen bestimmte Immobilien erwerben, unabhängig vom Wert der Immobilie. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Steuereinnahmen aus dem portugiesischen Immobilienmarkt zu erhöhen.
Verheiratete oder in einer faktischen Lebensgemeinschaft Lebende mit steuerlich in Portugal ansässigen Personen können jedoch von einer Ausnahme zu diesem festen Steuersatz profitieren. Wenn einer der Ehegatten oder Lebenspartner in Portugal ansässig ist, kann die Immobilie als dauerhafter Eigenbedarf betrachtet werden und unterliegt den normalen progressiven IMT-Sätzen.
Diese Unterscheidung ermöglicht es Paaren, bei denen ein Mitglied nicht ansässig ist, weniger IMT zu zahlen als mit dem festen Satz von 7,5%, insbesondere bei Immobilien mit niedrigerem Wert. Der Unterschied zwischen den progressiven Sätzen und dem festen Satz kann für die Steuerzahler in diesen Situationen eine erhebliche Ersparnis darstellen.


