Die spanische Regierung beabsichtigt, an diesem Dienstag ein königliches Dekret zu verabschieden, das die Informationspflichten der Unternehmen bei der Unterbreitung eines Arbeitsvertragsangebots an einen neuen Arbeitnehmer erhöhen wird. Diese Maßnahme ergibt sich aus der Umsetzung einer europäischen Richtlinie, die darauf abzielt, die Transparenz zugunsten der Arbeitnehmer zu erhöhen.
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung müssen die Unternehmen in neuen Arbeitsverträgen genau angeben, wie viele Stunden die eingestellte Person täglich, monatlich und jährlich arbeitet. Diese Anforderung stellt eine bedeutende Veränderung in der Art und Weise dar, wie Arbeitsverträge ausgearbeitet werden.
Darüber hinaus sind die Unternehmen verpflichtet, das Grundgehalt des Arbeitnehmers sowie alle Gehaltszulagen, die dieser erhält, und den Grund für deren Gewährung detailliert anzugeben. Diese Transparenzpflicht gilt für neue Verträge, die nach dem Inkrafttreten der Norm abgeschlossen werden.




