Die Generaldirektion für Ernährung und Veterinärwesen (DGAV) klärte auf, dass die Beschränkungen für Importe von Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus Brasilien die pflanzlichen Erzeugnisse nicht betreffen werden, die beispielsweise geringe Mengen an Ei enthalten, wie Konditoreiwaren. Am 3. September trat das Verbot der Einfuhr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus Brasilien in der Europäischen Union in Kraft, wie Rindfleisch, Geflügel, Därme, Eier und Honig. Diese Maßnahme betrifft nicht die Einfuhren von Lebensmitteln mit vorwiegend pflanzlicher Zusammensetzung, solange der Anteil tierischen Ursprungs begrenzt ist und nicht das Hauptelement des Erzeugnisses darstellt.
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Brasiliens Importbeschränkungen betreffen nicht die Konditoreiwaren
dnoticias.pt8. September 2026 um 06:01



