Ein gemischter Ausschuss aus Senatoren und Abgeordneten genehmigte am vergangenen Dienstag die Medizinische Provisorische Verordnung (MP) 1.369/2026, die darauf abzielt, die Warteschlange des INSS zu reduzieren. Dieser Ausschuss wurde speziell geschaffen, um die Angelegenheit zu prüfen, und gab eine positive Stellungnahme zur Verlängerung des Programms zur Verwaltung von Leistungen (PGB) ab.
Das PGB wurde 2025 mit dem Zweck geschaffen, die Wartezeit für die Bearbeitung von Anträgen und medizinischen Untersuchungen zu verkürzen. Die MP erweiterte den ursprünglichen Umfang des Programms und legte fest, dass nicht nur seit langem zurückgestellte Anträge Vorrang haben sollten, sondern auch Verfahren, die seit mehr als 30 Tagen anhängig sind oder deren gerichtliche Frist für die Bewilligung oder Überprüfung bereits abgelaufen ist.
Mit dieser Erweiterung wurde eine größere Anzahl von Anträgen von der Maßnahme erfasst, was es ermöglichte, mehr Leistungsempfänger zu bedienen. Das Programm half dem INSS, die Warteschlange erheblich zu reduzieren.
Trotz der Fortschritte bei der Reduzierung der Warteschlange brachte das Programm einen Anstieg der Ablehnungen mit sich. Andererseits gab es auch ein Wachstum bei den Bewilligungen und Überprüfungen von Leistungen, was darauf hindeutet, dass das Programm gemischte Ergebnisse für die Versicherten hatte.




