Die Richterin lehnte es ab, die Verjährung der Korruptions- und Geldwäscheverbrechen im Zusammenhang mit dem Fall Vale do Lobo zu erklären. Die Verteidigungen von Vara, Rui Horta e Costa und Diogo Gaspar Ferreira hatten beantragt, dass die Verbrechen als verjährt betrachtet werden.
Die Anwälte aller drei Angeklagten wollten, dass das Gericht das Erlöschen des Strafverfahrens aufgrund von Verjährung anerkennt. Die Anklage betrifft Korruptions- und Geldwäscheverbrechen, die angeblich im Zusammenhang mit dem Vale do Lobo-Projekt begangen wurden.
Die Richterin wies den Antrag der Verteidigungen zurück und argumentierte, dass die Anerkennung der Verjährung eine „prozesstechnische Fragmentierung" im Verfahren verursachen würde. Diese Entscheidung stellt sicher, dass die Verbrechen vor Gericht verhandelt werden.
Der Fall schreitet somit weiter voran, ohne dass die Korruptions- und Geldwäscheverbrechen für verjährt erklärt wurden, was bedeutet, dass die drei Angeklagten weiterhin dem Prozess ausgesetzt sind.




