Gemäß dem portugiesischen Zivilgesetzbuch hat der Eigentümer das Recht, den Rückschnitt dieser Teile zu verlangen, wenn Bäume oder Sträucher des Nachbarn in sein Grundstück vordringen – sei es durch Wurzeln, Stämme oder Äste, die sich über das Grundstück erstrecken. Das Gesetz erlaubt grundsätzlich das Anpflanzen von Bäumen bis zur Grundstücksgrenze, schreibt jedoch vor, dass der Eigentümer des Baumes gerichtlich oder außergerichtlich aufgefordert werden muss, den Rückschnitt der Teile vorzunehmen, die in das Nachbargrundstück eindringen.
Artikel 1366 des Zivilgesetzbuches bestimmt, dass der Eigentümer des betroffenen Grundstücks den Rückschnitt eigenständig vornehmen kann, wenn der Eigentümer des Baumes den Rückschnitt nicht innerhalb von drei Tagen vornimmt. Diese Aufforderung muss so erfolgen, dass deren Existenz und das Datum des Empfangs nachgewiesen werden können, wobei es empfehlenswert ist, sie schriftlich zu machen. Der Eingriff muss auf die Teile beschränkt werden, die die Grundstücksgrenze überschreiten, wobei das Betreten des Nachbargrundstücks nicht gestattet ist und auch nicht das Schneiden von Teilen des Baumes, die sich vollständig auf der anderen Seite befinden.
Bei geschützten Arten wie Kork- und Steineichen gelten zusätzliche Regeln. Das Institut für Naturschutz und Forstwesen stellt klar, dass der Rückschnitt dieser Arten einer vorherigen Genehmigung bedarf und in der Regel nur zwischen dem 1. November und dem 31. März durchgeführt werden darf. Die Genehmigung ist nicht automatisch und das ICNF darf Eingriffe nicht zulassen, die eine Verstümmelung, Zerstörung oder offensichtliche Wertminderung dieser Bäume darstellen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Gesetz das Schneiden der eindringenden Teile nach Ablauf der Drei-Tage-Frist ohne Antwort des Nachbarn erlaubt, jedoch weder die Fällung des gesamten Baumes noch das Betreten des Nachbargrundstücks. Falls Zweifel über die genaue Lage der Grundstücksgrenze bestehen, kann deren Feststellung relevant sein, um den Konflikt zu lösen.




