Der Artikel befasst sich mit der Situation von Personen, die einen ausstehenden Asylantrag haben und gleichzeitig eine Daueraufenthaltserlaubnis in den Vereinigten Staaten durch Eheschließung mit einem amerikanischen Staatsbürger anstreben. Viele erhalten die Eingangsbestätigungen des I-130 (Familienpetition) und des I-485 (Anpassung des Aufenthaltsstatus) und fragen sich, ob sie ihren Asylantrag zurücknehmen können.
Die im Februar 2025 veröffentlichte NTA-Ausstellungsrichtlinie des USCIS führt die Rücknahme eines Asylantrags als einen besonderen Umstand auf, unter dem die Behörde einen NTA ausstellen kann. Dies bedeutet nicht, dass eine Vorladung vor das Einwanderungsgericht automatisch erfolgt, jedoch erfordert die Entscheidung, den Asylantrag vor Abschluss des anderen Verfahrens zurückzunehmen, eine sorgfältige rechtliche Prüfung.
Ein ausstehender Asylantrag verhindert für sich genommen nicht, dass jemand einen Familienantrag oder einen Antrag auf Statusanpassung stellt. Für Ehegatten von US-Bürgern gelten einige Hürden bei der Statusanpassung nicht für sogenannte direkte Verwandte. Die Anspruchsberechtigung hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab, wie der Einreiseart in die USA, einer möglichen Einreiseerlaubnis oder einem Parole, Vorstrafen, früheren Anordnungen und dem Nachweis der Ehe.
Der Artikel betont zudem, dass ein ausstehender Antrag nicht einem legalen Aufenthaltsstatus gleichzusetzen ist und dass der Schutz vor unerlaubtem Aufenthalt während der Wartezeit auf das Asylverfahren Einschränkungen unterliegt. Die zentrale Empfehlung lautet, dass eine Person vor der Rücknahme eines Antrags die Unterlagen beider Verfahren zusammenstellen und sich mit einem zugelassenen Einwanderungsanwalt oder einem bevollmächtigten Vertreter beraten sollte, da jeder Fall von spezifischen Tatsachen abhängt und übereilte Entscheidungen unnötige Verfahrensschritte verursachen können.




