Das Strafgericht Lissabon wies die einstweilige Verfügung zurück, die der ehemalige Premierminister José Sócrates gegen die Benennung eines Pflichtverteidigers im Verfahren der Operation Marquês eingereicht hatte.
Das Urteil bestätigte die Benennung von Luís Carlos Esteves als vom Gericht bestellten Anwalt zur Verteidigung Sócrates' und betrachtete die Benennung als rechtmäßig und im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen.
Sócrates hatte die Benennung von Esteves angefochten und versucht, den Akt der Bestellung des Pflichtverteidigers anzufechten, der nunmehr seine Vertretung in dem Gerichtsverfahren übernahm.
Die Entscheidung des Gerichts bestätigt somit Luís Carlos Esteves weiterhin als Pflichtverteidiger von Sócrates und folgt dem normalen Verlauf des Verfahrens gegen den ehemaligen Regierungsbeamten.




