Der Gerichtshof der EU entschied am Donnerstag, dass das autokratische Regime für sich allein nicht ausreicht, um die Einfrierung von Vermögenswerten von Unternehmen mit Verbindungen zu Russland zu rechtfertigen. Die Entscheidung legt fest, dass die nationalen Behörden keine Sanktionen verhängen können, die sich nur auf die Natur des Regimes des Herkunftslandes der Unternehmen stützen.
Dem EuG zufolge benötigen die Behörden solide und objektive Beweise, die eine tatsächliche Kontrolle über die betreffenden Unternehmen nachweisen. Dies bedeutet, dass eine konkrete Verbindung zwischen den Unternehmen und dem russischen Regime hergestellt werden muss; bloße Vermutungen oder politische Verbindungen reichen nicht aus.
Diese Entscheidung erging im Zusammenhang mit den von der EU gegen Russland verhängten Sanktionen seit dem Beginn der Invasion der Ukraine. Das Gericht hat damit die Kriterien klargestellt, die von den Mitgliedstaaten bei der Anwendung von Vermögenseinfrierungsmaßnahmen gegen mit Russland verbundene Unternehmen beachtet werden müssen.




