Die 5. Kammer des Obersten Gerichtshofs wies die Berufung zurück, die die Rückkehr von Alexandre Nardoni und Anna Carolina Jatobá in den geschlossenen Vollzug anstrebte. Die Verhandlung fand in einer virtuellen Sitzung unter dem Berichterstatter Richter Ribeiro Dantas statt und bestätigte, dass die beiden weiterhin ihre Strafe im offenen Vollzug verbüßen.
Die Berufung betraf nicht einen neuen Ermittlungsantrag zum Fall des Mordes an Isabella Nardoni, der eine Überprüfung der Täterschaft erwartet. Die untersuchte Frage betraf die Art und Weise, wie die beiden ihre Strafen nach der Umwandlung in den offenen Vollzug verbüßten.
Der Antrag war von der LGBTQIAPN+ Pride-Vereinigung gestellt worden, die eine Herabstufung der Strafe der beiden Verurteilten anstrebte. Die Berufung wurde jedoch vom Kollegium aus fünf Mitgliedern abgelehnt, weil der Verein die vom STJ geforderten Verfahrenskosten nicht bezahlte, was das weitere Vorgehen in der Sache vor dem Gericht verhinderte.




