Das Verwaltungsgericht lehnte die von José Sócrates im Fall Marquês beantragte einstweilige Verfügung ab. Die Entscheidung betraf die Ernennung von Luís Carlos Esteves zum Pflichtverteidiger in dem Gerichtsverfahren gegen den ehemaligen Premierminister.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Ernennung von Luís Carlos Esteves weder persönlich noch willkürlich war, wodurch die Behauptungen von Sócrates über eine angeblich unzulässige Ernennung oder eine von subjektiven Kriterien motivierte Entscheidung zurückgewiesen wurden.
Der Generalrat behielt seine Zuständigkeit zur Benennung von Pflichtverteidigern während des gesamten Verfahrens bei und verlor diese Befugnis zu keinem Zeitpunkt, so die Begründung des Gerichts.
Diese Entscheidung stellt ein weiteres Kapitel in dem Gerichtsverfahren dar, das José Sócrates betrifft, in dem der ehemalige Staatsmann vergeblich versuchte, die Ernennung des Pflichtverteidigers zu verhindern, der seinen Fall begleitet.




