Die Datenschutzbehörden fordern die Überarbeitung eines Gesetzesentwurfs, der darauf abzielt, den Straftatbestand der digitalen Identitätsusurpation zu schaffen. Dieses Anliegen zielt darauf ab, größere begriffliche Präzision bei der Definition des neuen Straftatbestands zu gewährleisten.
Die geforderte Überarbeitung soll die Übereinstimmung des Entwurfs mit den Grundsätzen der strafrechtlichen Bestimmtheit sicherstellen, das heißt, dass die Strafnormen klar und präzise genug sein müssen, damit die Bürger verstehen können, was vom Gesetz verboten ist.
Darüber hinaus weisen die Datenschutzbehörden auf die Notwendigkeit einer angemessenen Abstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung, den Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten und den in der geltenden Gesetzgebung bereits vorgesehenen Straftaten hin.




