Die Lehrkräfte werden verpflichtet sein, die Zusammenfassungen ihrer Stunden über computergestützte Mittel zu registrieren. Diese Registrierung muss innerhalb von fünf Tagen nach Ende jedes Monats erfolgen.
Diese Verpflichtung ist direkt mit der Auszahlung der Gehälter der Lehrkräfte verbunden. Das heißt, ohne die Registrierung der Zusammenfassungen könnten die Lehrkräfte möglicherweise ihre Vergütung nicht erhalten.
Die registrierten Zusammenfassungen dienen auch zur Erfassung der Anzahl der Schüler, die nicht am Unterricht teilgenommen haben. Diese Maßnahme zielt somit darauf ab, die Anwesenheit und die Häufigkeit der Lehraktivitäten in den Schulen zu kontrollieren.




