Das Oberste Bundesgericht bestätigte einstimmig die Zuständigkeit des Instituto Nacional do Seguro Social, den Zinssatz für Konsignationskreditgeschäfte für Rentner, Pensionäre und Empfänger von Leistungen der Dauerfürsorge festzulegen. Die Verhandlung über die Direkte Verfassungsklage fand am 28. August statt.
Der Brasilianische Bankenverband, Kläger der Klage, argumentierte, dass die Maßnahme eines ergänzenden Gesetzes bedürfte, und behauptete ferner, dass die Norm gegen die Grundsätze der Gesetzmäßigkeit, der freien unternehmerischen Tätigkeit und des freien Wettbewerbs verstoßen würde.
Minister Nunes Marques, Berichterstatter der Klage, wies die Argumente der ABBC zurück. Seiner Meinung nach hat das Gesetz dem INSS keine Genehmigung zur Regulierung des allgemeinen Finanzmarktes erteilt, sondern vielmehr eine spezifische Zuständigkeit zur Regulierung einer Kreditmodalität, die den vom Amt verwalteten Leistungsbescheid als Zahlungsmittel verwendet.
Der Berichterstatter hob auch hervor, dass der Konsignationskredit unter dem Gesichtspunkt seines sozialen Zwecks analysiert werden müsse, was die Besorgnis des Gerichts um den Schutz der INSS-Leistungsempfänger verdeutlicht.




