Die Abgeordnetenkammer genehmigte am Dienstag (dem 1.) im Plenum ein Gesetzprojekt, das den Zeitraum der Jahre nichtmilitärischer Dienstzeit für die Anrechnung von Dienstzeiten von Polizisten und Feuerwehrleuten verdoppelt, das heißt, die Summe der für die Pensionierung zu berücksichtigenden Beiträge.
Der Ersatzentwurf des Gesetzprojekts (PL) 241/2023 wurde von dem Berichterstatter des Ausschusses für Sozialversicherung, Sozialhilfe, Kindheit, Jugend und Familie vorgelegt und in einer einzigen Lesung in einer halbpräsenten außerordentlichen Sitzung genehmigt.
Der Ersatzentwurf des Vorschlags hatte bereits einen positiven Bericht des Ausschusses für öffentliche Sicherheit und Bekämpfung der organisierten Kriminalität erhalten. Im April dieses Jahres wurde ein Dringlichkeitsantrag genehmigt, um seine Bearbeitung in der Kammer zu beschleunigen.
Jetzt wird das Projekt an den Bundesrat zur erneuten Prüfung und Abstimmung weitergeleitet.




