Die Europäische Union wird ab dem 27. September 2026 neue Verbraucherschutzregeln implementieren, die sich aus der Richtlinie (EU) 2024/825 ergeben, die darauf abzielt, den Verbraucherschutz bei der ökologischen Transition zu stärken. Die Mitgliedstaaten hatten bis zum 27. März 2026 Zeit, die neuen Regeln in ihre jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften umzusetzen. Die Änderungen zielen darauf ab, den Verbrauchern klarere Informationen zu bieten, insbesondere in Bezug auf die Haltbarkeit von Produkten, ihre Garantie-rechte und die Wahrheit von Umweltbehauptungen der Marken.
Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Art und Weise, wie gewerbliche Garantien präsentiert werden. Wenn ein Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren, die das gesamte Gut abdeckt, kostenlos anbietet, muss diese Information dem Verbraucher in auffälliger Weise durch ein harmonisiertes Etikett präsentiert werden. Dieses Etikett kann auf der Produktverpackung, im Ladenregal oder neben dem Produktbild bei Online-Käufen erscheinen. Gleichzeitig sollte es einen harmonisierten Hinweis geben, der die Verbraucher an die wichtigsten Elemente der gesetzlichen Konformitätsgarantie erinnert, deren Mindestdauer in der EU zwei Jahre beträgt, obwohl jeder Mitgliedstaat längere Zeiträume vorsehen kann.
Die Richtlinie verstärkt auch die Einschränkungen für generische Umweltbehauptungen und zielt darauf ab, zu verhindern, dass Unternehmen Produkte als „grün" oder „umweltfreundlich" darstellen, ohne diese Behauptungen zu untermauern. Ebenfalls erfasst werden Behauptungen bezüglich der zukünftigen Umweltleistung von Produkten oder Unternehmen, wenn keine klaren, überprüfbaren Verpflichtungen mit konkreten Zielen bestehen. Das Ziel der Europäischen Kommission ist es, den Verbrauchern informiertere Entscheidungen zu ermöglichen und Praktiken im Zusammenhang mit dem sogenannten Greenwashing zu bekämpfen. Nachhaltigkeitskennzeichnungen werden ebenfalls stärker überprüft, und die Verwendung von Symbolen oder Zertifizierungen, die den Verbraucher irreführen können, wenn sie nicht mit glaubwürdigen Zertifizierungssystemen verbunden sind, wird eingeschränkt.




