Die Rentenreform von 2019 legte neue Regeln für die Beitragszahlungen an das Instituto Nacional do Seguro Social (INSS) fest. Bis November jenes Jahres konnten monatliche Beiträge unter dem Mindestlohn verwendet werden, um Dienstzeiten anzurechnen oder auf andere Weise genutzt zu werden. Seitdem wird kein Beitrag unter dem nationalen Mindestlohn mehr für Rente, Wartezeit oder Beitragszeit angerechnet, sofern keine Ergänzung erfolgt.
Wenn der Arbeitnehmer ein monatliches Gehalt unter dem Mindestlohn erhält und auf diesen Betrag Beiträge zahlt, kann er auf eigene Initiative eine Ergänzung vornehmen, damit der Beitrag wirksam wird. Diese Situation tritt häufig bei befristet Beschäftigten auf, die nur an einigen Tagen im Monat arbeiten und infolgedessen Einkommen und Beiträge unter dem Minimum haben.
Dasselbe Szenario gilt für jugendliche Auszubildende, die häufig niedrigere Löhne erhalten und Beiträge auf reduzierte Beträge zahlen. Félix Cavalli, Koordinator des Programms für Rentenbildung (PEP) des INSS, betont, dass diese Gruppen am stärksten von der Änderung der Regeln betroffen sind und ihre Beitragszeit und ihren Anspruch auf Leistungen gefährden können, wenn sie keine Ergänzung vornehmen.




