Sechs Mitgliedstaaten der Europäischen Union, darunter Portugal, haben die Europäische Kommission aufgefordert, einen gemeinsamen Rahmen für die Besteuerung der außerordentlichen Gewinne der Ölgesellschaften zu schaffen. Der Antrag erfolgt in einem Kontext hoher Energiepreise und von Kritik an den Ölkonzernen, die angeblich außerordentliche Gewinne erzielen.
Die Europäische Kommission antwortete auf den Antrag und wies darauf hin, dass die Angelegenheit nicht in ihre Zuständigkeit fällt. Das heißt, die Besteuerung von Unternehmensgewinnen ist eine Frage, die in die alleinige Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, nicht der europäischen Institution.
Diese Position der Kommission bedeutet, dass jedes Land autonom entscheiden muss, ob und wie es Maßnahmen zur Besteuerung der außerordentlichen Gewinne des Energiesektors umsetzen möchte, falls es dies für angebracht hält.




