Ein ruandischer Staatsbürger namens Eugene N. wurde in den Niederlanden wegen Völkermords zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Verhandlung fand vor einem Gericht in Den Haag statt, das die gegen den Angeklagten erhobenen Anschuldigungen als erwiesen ansah.
Das Gericht stellte fest, dass Eugene N. direkt am Massaker an ungefähr dreitausend Menschen in Ruanda beteiligt war. Diese Verurteilung ist eines der härtesten Urteile im Zusammenhang mit dem ruandischen Völkermord außerhalb des afrikanischen Kontinents.
Neben dem Völkermord befand das Gericht den Verurteilten auch der Plünderung und Zerstörung von Häusern während der Gewaltwelle von 1994 für schuldig. Die Akte der Eigentumszerstörung wurden als Teil eines systematischen Gewaltmusters des Konflikts gewertet.
Der Fall wurde in den Niederlanden verhandelt, da Eugene N. in diesem europäischen Land lebte. Die niederländische Gerichtsbarkeit ermöglichte es dem Gericht in Den Haag, den ruandischen Staatsbürger für die während des Völkermords in Ruanda begangenen Verbrechen zu verfolgen, bei dem Hunderttausende von Menschen, überwiegend aus der ethnischen Gruppe der Tutsi, getötet wurden.




