Das Verfassungsgericht betrachtete die Bestimmungen des Gesetzes zur Änderung der Asylgewährung und Rückführung von Ausländern als verfassungsgemäß. Die Entscheidung wurde einstimmig von den Mitgliedern des Gerichts getroffen.
Das betreffende Gesetz wurde vom Staatspräsidenten zur vorbeugenden Kontrolle vorgelegt, was bedeutet, dass das Staatsoberhaupt das Gericht bat, die Vereinbarkeit der Bestimmungen mit der Verfassung zu überprüfen, bevor das Gesetz unterzeichnet wird.
Das Verfassungsgericht äußerte sich zu den Bestimmungen des Gesetzes, das sowohl die Asylgewährung als auch die Rückführung von Ausländern regelt, und validierte damit den vom Gesetzgeber verabschiedeten Gesetzestext.



