Der Verfassungsgerichtshof hat einstimmig beschlossen, das Gesetz über Rückkehr und Asyl von Einwanderern zu validieren. Die Entscheidung bestätigt, dass die Gesetzgebung den Verfassungsgrundsätzen entspricht und keine formellen oder inhaltlichen Mängel aufweist, die eine Ablehnung rechtfertigen würden.
Der Antrag auf Normenkontrolle wurde vom Präsidenten eingereicht, der Zweifel an den im Gesetz vorgesehenen Garantien für Kinder und Familien geäußert hatte. Diese präventive Prüfung ist eine Befugnis des Staatsoberhaupts, wenn es der Ansicht ist, dass ein Gesetz Grundrechte verletzen könnte.
Das betreffende Gesetz legt die Regeln für die Rückkehr von Einwanderern in irregulären Situationen und die Asylverfahren fest. Die vom Präsidenten aufgeworfenen Fragen konzentrierten sich auf die Vereinbarkeit der Normen mit dem Schutz der Rechte von Kindern und Familieneinheiten.
Die einstimmige Entscheidung der Verfassungsrichter stellt ein Signal dar, dass der rechtliche Rahmen für die Migrationspolitik als verfassungsrechtlich tragfähig erachtet wurde. Diese Validierung ermöglicht es der Exekutive, die Anwendung der Normen ohne Befürchtungen einer Anfechtung wegen Verfassungswidrigkeit fortzusetzen.




