Die Staatsanwaltschaft hat im Fall des Glória-Aufzug-Unglücks drei Angeklagte benannt: den ehemaligen Wartungsleiter der Carris, den Geschäftsführer der Firma MNTC und den Dienstleister selbst. Die Ermittlungen deuten auf schwere Sicherheitsmängel und Nachlässigkeit bei der Überwachung seitens der Verantwortlichen hin.
Das Seil, das nachgab und 16 Tote und 24 Verletzte forderte, hatte einen Faserkern statt Stahl und war nicht für den Personentransport zugelassen. Dieser unsachgemäße Materialaustausch wurde als schwerer Verstoß gegen die geltenden Sicherheitsvorschriften gewertet.
Die Anklage richtet sich gegen den Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften, der zu einem tragischen Unglück führte, das schwere Mängel bei der Wartung und Überwachung eines für den öffentlichen Personentransport genutzten Geräts aufdeckte.




