Minister André Mendonça vom Obersten Bundesgericht (STF) bestritt, eine selektive Aufhebung der Vertraulichkeit im Master-Fall vorgenommen zu haben. Die Äußerung erfolgte, nachdem der Präsident des Gerichts, Edson Fachin, an diesem Freitag (11.) die Freigabe aller Dokumente im Zusammenhang mit der Hauptuntersuchung der Operation Compliance Zero angeordnet hatte.
Fachin kam einem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft (PGR) nach und gab eine Frist von 24 Stunden vor, innerhalb derer Mendonça den anderen Richtern die mit der Untersuchung verbundenen Verfahren zur Verfügung stellen sollte. Die Anordnung macht eine Ausnahme für noch laufende oder nicht durchgeführte Ermittlungsmaßnahmen, die durch die Veröffentlichung beeinträchtigt werden könnten.
In seiner Stellungnahme erklärte Mendonça, dass die Aufrechterhaltung eines Teils der Dokumente unter Vertraulichkeit nach einer umsichtigen und verantwortungsvollen Analyse erfolgt sei, angesichts laufender Ermittlungen und der Notwendigkeit, persönliche Daten der Beschuldigten zu schützen. Seinen Angaben zufolge umfasst dies Verfahren im Zusammenhang mit der Aufhebung von Bank- und Steuergeheimnissen.




