Minister André Mendonça sprach sich für die Beibehaltung der Amtsenthebung des Generaldirektors der Bundespolizei, Andrei Rodrigues, und des Direktors der Polizeilichen Nachrichtendienststelle, Leandro Almada, aus. Die Stellungnahme wurde am Freitag eingereicht, nachdem Andrei Rodrigues dem Obersten Gerichtshof Erläuterungen zu den Vorwürfen bezüglich der Untersuchung von Amtsträgern vorgelegt und die Rechtmäßigkeit seines Handelns verteidigt hatte.
Seiner Meinung nach greift die Maßnahme nicht in die Befugnis des Präsidenten der Republik ein, Mitglieder der Führungsebene der Bundespolizei zu ernennen und zu entlassen. Mendonça betonte, dass der Oberste Gerichtshof eine Rechtsprechung besitze, die die vorsorgliche Amtsenthebung von öffentlichen Bediensteten erlaube, und dass im Fall der Bundespolizei die Maßnahme im Disziplinarrecht bei Hinweisen auf Verstöße vorgesehen sei.
Minister André Mendonça wies auch das Argument zurück, dass das Ausscheiden der beiden Direktoren eine schwere Desorganisation der Bundespolizei verursachen würde. Seiner Meinung nach verfügt die Institution über andere Beamte mit ausreichender fachlicher Qualifikation, um die Positionen zu übernehmen und die Kontinuität der Arbeit sicherzustellen.




