Minister André Mendonça vom Obersten Gerichtshof (STF) wies am Freitag die Behauptungen von Minister Alexandre de Moraes zurück, wonach nur ein Teil des Vertraulichkeitsschutzes von Verfahren im Zusammenhang mit dem Master-Fall aufgehoben worden sei. In einer Verfügung erklärte Mendonça, dass „alle tatsächlich verfügbaren Dokumente ordnungsgemäß veröffentlicht wurden", und behauptete, dass der Unterschied zwischen der Anzahl der im elektronischen System des Gerichts angezeigten Dokumente und jenen, die zur Einsichtnahme bereitgestellt wurden, nicht beweist, dass Dokumente unter Verschluss gehalten wurden.
Mendonça behauptet, dass man „niemals sämtliche Verfahren" im Zusammenhang mit der Petition 15556 hätte öffentlich machen können, die eine der Phasen der Operation Compliance Zero betrifft. Seiner Einschätzung liegt eine „umsichtige und verantwortungsvolle Analyse zugrunde, unter Berücksichtigung laufender Ermittlungen und der Notwendigkeit, die persönlichen Daten der beschuldigten Personen zu schützen".
Ein weiteres Argument des Richters ist, dass




