Die Höchstzinssätze für Privatkredite werden im vierten Quartal des Jahres sinken, was eine Änderung gegenüber dem vorherigen Zeitraum darstellt. Dieser Rückgang gilt sowohl für den effektiven Jahreszins (TAEG) als auch für den jährlichen Nominalzins (TAN), die wichtigsten Indikatoren zur Begrenzung der Kreditkosten für Verbraucher.
Im Gegensatz dazu werden die Höchstzinssätze für Autokredite im gleichen Zeitraum steigen. Dieser Anstieg betrifft ebenfalls die beiden Referenzindikatoren, TAEG und TAN, die die Obergrenzen festlegen, die Finanzinstitute für Fahrzeugfinanzierungen erheben können.
Die heute festgelegten Sätze gelten für die letzten drei Monate des Jahres, also das vierte Quartal. Diese Werte werden von den Aufsichtsbehörden festgelegt und definieren den Rahmen für die in diesem Zeitraum gewährten Verbraucherkredite.




