Ein Mann wurde von der Polizei wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch seines minderjährigen Nachbarn festgenommen. Die Ermittlung wurde im Rahmen eines Verfahrens durchgeführt, das ergab, dass der Verdächtige Sexualstraftaten gegen das Kind begangen haben soll.
Das Opfer wurde in diesem Fall als „besonders schutzbedürftig" beschrieben. Diese Schutzbedürftigkeit wurde dadurch verschärft, dass der Verdächtige, ein ausländischer Staatsbürger, von der Familie des Kindes als „Vertrauensperson" angesehen wurde, was den Zugang zum Minderjährigen erleichtert haben soll.
Der Verdächtige ist ein ausländischer Staatsbürger, der seit zwei Jahren in irregulärem Aufenthaltsstatus in Portugal lebt. Dieser irreguläre Status könnte ein von den Behörden bei der Ermittlung und anschließenden Festnahme berücksichtigter Faktor gewesen sein.
Die Behörden haben keine weiteren Details zur Identität des Verdächtigen oder zu den genauen Umständen der Straftaten bekannt gegeben und wiesen darauf hin, dass das Verfahren noch ermittelt wird.




