Das Amtsgericht Sanlúcar la Mayor beschloss, die Untersuchung zu bis zu acht verwaltungsrechtlich nicht genehmigten Brunnen auf dem Landgut Aljóbar in Aznalcázar, das mit dem Haus Alba verbunden ist, einzustellen. Die Entscheidung wurde vom Richter nach dem Abschluss der Ermittlungsmaßnahmen getroffen.
Der Fall stand im Zusammenhang mit Wasserentnahmen auf dem in der Umgebung von Doñana gelegenen Anwesen, einem Gebiet von großem ökologischem Wert in Spanien. Die Verwaltungsbehörden hatten die Brunnen als nicht genehmigt identifiziert.
Der Richter war der Ansicht, dass nicht nachgewiesen werden konnte, dass die Wasserentnahmen eine ernsthafte Gefahr für die Umwelt verursachten, was zur Einstellung des Falls führte. Diese Begründung war ausschlaggebend für den Abschluss der Untersuchung.




