Das Verfassungsgericht wies die von der PAN (Pessoas-Animais-Natureza) eingelegte Berufung zurück und bestätigte die Ungültigkeit der Wahl der nationalen Organe der Partei. Die Entscheidung wurde von den Richtern des Ratton-Palastes getroffen, dem Sitz des Gerichts.
Die Wahl der nationalen Organe wurde für ungültig erklärt, weil sie von einer eingeschränkten Anzahl von Strukturen der Partei durchgeführt wurde. Diese Einschränkung des Teilnehmerkreises war einer der Gründe für die Entscheidung des Gerichts.
Darüber hinaus stellte das Verfassungsgericht fest, dass die Wahl von einer Struktur geleitet wurde, die satzungsrechtlich nicht für diesen Zweck zuständig war. Das heißt, das Organ, das die Abstimmung durchführte, hatte keine satzungsmäßige Legitimität dafür.
Den Richtern des Gerichts zufolge stellen diese Unregelmäßigkeiten die Legitimität des gesamten Wahlprozesses der nationalen Organe der PAN in Frage.




