Die Kandidaten für die Wahlen 2026 haben bis Sonntag, den 13., Zeit, die partielle Rechenschaftslegung ihrer Wahlkampagnen vorzulegen. Die Frist ist für alle Bewerber um Wahlämter obligatorisch, unabhängig von der Partei oder der Ebene des angestrebten Amtes.
Die partielle Rechenschaftslegung muss alle finanziellen Transaktionen umfassen, die seit dem Beginn der Kampagne bis zum 8. September durchgeführt wurden. Dies schließt erhaltene Einnahmen, getätigte Ausgaben und etwaige während dieses Zeitraums erhaltene Spenden ein.
Die Nichtbeachtung der Frist oder das Verschweigen von Informationen kann zur Ablehnung der Rechnungen durch das Wahlgericht führen. Neben politischen Sanktionen können die Kandidaten auch Geldstrafen und andere im geltenden Wahlrecht vorgesehene verwaltungsrechtliche Sanktionen erhalten.




