Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Bekämpfung der organisierten Kriminalität des Abgeordnetenhauses genehmigte am 1. Oktober den Änderungsantrag zum Gesetzentwurf 1.687/2026, der die Erlaubnis zum bewaffneten Einsteigen in zivile Flugzeuge der nationalen Luftfahrt erweitert. Die Abstimmung fand während einer teilweise virtuellen Sitzung statt.
Der Gesetzentwurf ändert das Waffengesetz (Gesetz 10.826/2003), um öffentlichen Beamten mit Waffenerlaubnis das bewaffnete Einsteigen in inländische Linienflüge zu erlauben. Hierfür muss der Beamte eine gesetzlich vorgeschriebene Waffenerlaubnis besitzen, tatsächlich im Dienst sein und nachweisen, dass er während des Zeitraums zwischen dem Betreten des Abflugbereichs und der Ankunft am Ankunftsbereich Zugang zur Waffe und deren Munition benötigt.
Der Vorschlag beschränkt die Notwendigkeit des Zugangs zur Schusswaffe und Munition an Bord auf die Ausübung von polizeilichen Tätigkeiten, Nachrichtendiensttätigkeiten oder Geleitschutz. Somit könnten nur Beamte, die in diesen spezifischen Bereichen tätig sind, von der Maßnahme profitieren, sofern sie die festgelegten gesetzlichen Anforderungen erfüllen.




