Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Aussetzung neuer Registrierungen im Wählerverzeichnis für abwesende Einwohner für Personen, die im Rahmen des sogenannten „Enkelgesetzes" eingebürgert wurden. Die Entscheidung bestätigt die Maßnahme, die eine Ausweitung der automatischen Registrierung in dieser Wählerkategorie verhindert.
Das Gericht warnte vor der Existenz einer „realen und ernsthaften Gefahr" im Zusammenhang mit dem außerordentlichen Anstieg der Wählerzahl in dieser Situation. Laut Oberstem Gerichtshof könnte dieses unerwartete Wachstum zukünftige Wahlprozesse gefährden.
Die Warnungen des Gerichts konzentrieren sich auf die Möglichkeit, dass der massive Anstieg der Registrierungen „die Objektivität und Transparenz" der Wahlen „schwer beeinträchtigen" könnte. Diese Besorgnis begründet die Entscheidung, die Aussetzung der Registrierungen aufrechtzuerhalten.
Das „Enkelgesetz" ist der Mechanismus, durch den Nachkommen spanischer Auswanderer die Staatsbürgerschaft erlangen können, was einen bedeutenden Zustrom von Einbürgerungen und folglich von potenziellen Wählern im Ausland erzeugt hat.




