Das Arbeitsgericht Picos entschied, dass ein Supermarkt die Arbeitszeit von Müttern behinderter Kinder kürzen muss, ohne einen Gehaltsabzug vorzunehmen. Die Entscheidung legt fest, dass die Arbeitnehmerinnen Anspruch auf eine Reduzierung der Arbeitszeit von bis zu sechs Stunden täglich haben.
Die Maßnahme gilt für Arbeitnehmerinnen, die die Notwendigkeit der Betreuung ihrer behinderten Kinder nachweisen. Der Anspruch gilt ohne Gehaltskürzung, das heißt, die Mütter erhalten weiterhin ihr volles Gehalt, auch bei reduzierter Arbeitszeit.
Die Entscheidung wurde im Rahmen der Arbeitsgerichtsbarkeit getroffen und legt die Bedingungen fest, unter denen die Arbeitnehmerinnen den Betreuungsanforderungen ihrer behinderten Kinder nachkommen können. Der Supermarkt ist verpflichtet, die gerichtliche Anordnung einzuhalten.




